Abmeierungsrecht
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Abmeierungsrecht — (Entsetzungsrecht, Expulsion), im deutschen Rechte die Befugniß des Gutsherrn, seinen Meier (Bauer) nach Willkühr auszutreiben (abzumeiern). Nur bei denen, die als bloße Wirthe eingesetzt sind, kann es noch vorkommen, u. es ist stets von gewissen … Pierer's Universal-Lexikon
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon
Entsetzung — Entsetzung, 1) aus einem Besitz od. Amte entfernen; daher Entsetzungsrecht, so v.w. Abmeierungsrecht; 2) von einer Besetzung befreien, so E. einer Festung, s.u. Festungskrieg … Pierer's Universal-Lexikon