Abmeierungsrecht

Abmeierungsrecht

Abmeierungsrecht, nach früherm deutschen Recht Befugnis des Gutsherrn, den Bauern (Meier, Kolonen) wegen Vernachlässigung gewisser Pflichten unter gewissen Formen (Aufholungsprozeß) das Gut zu entziehen.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Abmeierungsrecht — (Entsetzungsrecht, Expulsion), im deutschen Rechte die Befugniß des Gutsherrn, seinen Meier (Bauer) nach Willkühr auszutreiben (abzumeiern). Nur bei denen, die als bloße Wirthe eingesetzt sind, kann es noch vorkommen, u. es ist stets von gewissen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Entsetzung — Entsetzung, 1) aus einem Besitz od. Amte entfernen; daher Entsetzungsrecht, so v.w. Abmeierungsrecht; 2) von einer Besetzung befreien, so E. einer Festung, s.u. Festungskrieg …   Pierer's Universal-Lexikon

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